Neuigkeiten vom AWS betreffend KMUs
aws-KMU-Investitionszuwachsprämie
Wie bereits in der Klienten-Info 6/2016 angekündigt, soll als eine Maßnahme zur Stärkung der privaten Investitionen wieder eine Investitionszuwachsprämie, dieses Mal jedoch nur für KMUs, eingeführt werden. Abgewickelt wird die Prämienauszahlung vom aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH). Obwohl die Richtlinie zu diesem Förderungsprogramm vom Bund noch nicht beschlossen ist, können bereits seit 9.1.2017 Förderungsanträge auf Basis des vorliegenden Entwurfs gestellt werden. Entscheidungen über die Gewährung einer Förderung können erst bei Vorliegen der endgültigen Rechtsgrundlagen getroffen werden.
Die Förderung können kleine und mittlere Unternehmen (EU-KMU Definition), die als physische oder juristische Personen oder sonstige Gesellschaften des Handelsrechts ein gewerbliches Unternehmen selbständig betreiben, und maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen, beantragen.
Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, wenn die Bilanzsumme oder der Umsatz kleiner/gleich € 10 Mio ist. Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme weniger als € 43 Mio oder einem Umsatz von kleiner/gleich
€ 50 Mio.
Die Unternehmen müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sein und eine Betriebsstätte in Österreich haben. Weiters müssen sie bereits 3 Jahresabschlüsse vorweisen können, die jeweils einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen.
Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (zB: Errichtung einer Betriebsstätte, Änderung des Produktionsprozesses, Diversifizierung der Produkte/Dienstleistungen) für einen Standort in Österreich, die den Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs-und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre bei Kleinunternehmen um zumindest € 50.000, bei mittleren Unternehmen um zumindest € 100.000 übersteigen. Das geförderte Projekt muss innerhalb von 2 Jahren durchgeführt und bezahlt werden.
Ausgenommen von der Förderung sind ua folgende Investitionen: