Ausweitung der Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer
Die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz nicht mehr als € 30.000 netto im Jahr beträgt.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016 wurde die Bestimmung ab 1.1.2017 insofern geändert, als nunmehr nicht mehr alle Umsätze des Unternehmers im Veranlagungszeitraum zur Beurteilung des Überschreitens der Umsatzgrenze von € 30.000 herangezogen werden müssen.