Artikel zum Thema: Höchstbeitragsgrundlage

Sozialversicherungswerte 2026
Oktober 2025
Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,073 betragen die Sozialversicherungswerte für 2026 voraussichtlich (in €): Sozialversicherungswerte 2026 im Vergleich zu 2025 (Angaben in Euro) 2026 2025 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 551,10 551,10 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich 826,65 826,65 Höchstbeitragsgrundlage täglich 231,00...

Der VwGH zur Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die GSVG-Beitragsgrundlage
Dezember 2024
Wie zuletzt in der KI 05/20 berichtet, werden aufgrund der besseren Datenübermittlung zwischen Finanzamt und Sozialversicherungsanstalt Gewinnausschüttungen für GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer in die GSVG-Beitragsgrundlage nach § 25 Abs. 1 GSVG miteinbezogen. Folgende Daten aus der Kapitalertragsteueranmeldung werden der SVS elektronisch vom Finanzamt zur Verfügung gestellt: Sozialversicherungsnummer des GSVG-pflichtigen...

Sozialversicherungswerte 2025
Oktober 2024
Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,063 betragen die Sozialversicherungswerte für 2025 voraussichtlich (in €): 2025 2024 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 551,10 518,44 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 826,65 777,66 Höchstbeitragsgrundlage täglich 215,00 202,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender...

Sozialversicherungsbeiträge
Januar 2024
Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

Sozialversicherungswerte 2024
Dezember 2023
Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,035 betragen die Sozialversicherungswerte für 2024 voraussichtlich (in €): 2024 2023 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 518,44 500,91 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 777,66 751,37 Höchstbeitragsgrundlage täglich 202,00 195,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug)...

Maßnahmen vor Jahresende 2023 - Für Arbeitnehmer
November 2023
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.23 entrichtet werden, damit sie 2023 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und nur zu berücksichtigen, sofern sie insgesamt...