Artikel zum Thema: Firmenbuch
Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten
Januar 2026
Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.
Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie (langfristig)
Januar 2026
Anfang Dezember 2025 wurde in einem Ministerratsvortrag ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben vorgestellt. Es handelt sich dabei um 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs, aufgeteilt auf 10 große Themenblöcke. Ausgewählte geplante Maßnahmen - vor allem in dem Bereich Steuern - werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt - die weitere Umsetzung (und ob die Umsetzung überhaupt gelingt)...
Der Ablauf und notwendige Schritte zur Liquidation einer GmbH in Österreich
Dezember 2025
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kommt es vermehrt zu Überlegungen, Unternehmen zu schließen. Hierbei stellt die Liquidation als eine Form der Beendigung einer GmbH einen wichtigen Prozess dar, der die ordnungsgemäße Abwicklung und Beendigung des Unternehmens gewährleisten soll.. Ziel ist die Beendigung der Geschäftstätigkeit, die Verwertung des Vermögens, die Erfüllung aller Verbindlichkeiten sowie schließlich die Löschung der...
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2025
September 2025
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2025 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische Einreichung beim Firmenbuch, wobei die Daten in strukturierter Form - in der Regel als XML-Datei - (noch) via FinanzOnline...
Kapitalgesellschaften - Größenklassen
Januar 2025
Merkmale der Zuordnung von Kapitalgesellschaften zu den verschiedenen Größenklassen.
Mantelkauf trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführer
Dezember 2024
Der Mantelkauftatbestand hat im Körperschaftsteuerrecht Bedeutung im Zusammenhang mit Verlustvorträgen. Bei Erwerb einer Gesellschaft mit Verlustvorträgen gehen diese nach § 8 Abs. 4 KStG dann unter, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Basis kommt. Der gesetzliche Mantelkauftatbestand führt daher zum Untergang...
