Artikel zum Thema: Einreichungsfrist
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2025
September 2025
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2025 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische Einreichung beim Firmenbuch, wobei die Daten in strukturierter Form - in der Regel als XML-Datei - (noch) via FinanzOnline...
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024
September 2024
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2024 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische Einreichung beim Firmenbuch, wobei die Daten in strukturierter Form - in der Regel als XML-Datei - via FinanzOnline übermittelt...
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023
September 2023
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2023 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021
September 2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen Wirtschafts- und Rechtsbereichen von 9 auf 12 Monate verlängert. Die Verlängerung auf 12 Monate für die Einreichung beim Firmenbuch gilt jedoch...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020
September 2020
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 "coronabedingt" per 31.12.2020 (anstelle 30.9.2020) zu erfolgen. Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde nämlich die Frist für die Veröffentlichung ausnahmsweise von 9 auf 12 Monate verlängert . Die Verlängerung auf 12 Monate für die Einreichung beim Firmenbuch gilt jedoch nur für Bilanzstichtage zwischen 16....
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2019
September 2019
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 per 30.9.2019 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter 70.000 € ist auch eine Einreichung...
