Artikel zum Thema: § 109a EStG
Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG
Mai 2026
Die Mitteilungspflicht (Meldepflicht) gem. § 109a EStG hat jedes Jahr elektronisch bis Ende Februar zu erfolgen und verpflichtet zur Mitteilung bestimmter Daten von natürlichen Personen, wenn diese im Vorjahr außerhalb eines Dienstverhältnisses bestimmte Leistungen erbracht haben. Dies umfasst etwa Leistungen als Aufsichtsratsmitglied, als Stiftungsvorstand, oder als Vortragender, Lehrender oder Unterrichtender. Ab dem Jahr 2026 besteht die Meldepflicht auch für...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2026
Februar 2026
Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2025 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG - analog zu einem Lohnzettel bei Angestellten - muss...
Steuertermine
Januar 2026
Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.
Steuertermine 2026
Januar 2026
Steuer- und Abgabetermine 2026 nach Monaten Jänner 15.1. USt für November 2025 Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2025 Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2025 für geringfügig Beschäftigte Februar 16.2. USt für Dezember 2025 bzw....
Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie (langfristig)
Januar 2026
Anfang Dezember 2025 wurde in einem Ministerratsvortrag ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben vorgestellt. Es handelt sich dabei um 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs, aufgeteilt auf 10 große Themenblöcke. Ausgewählte geplante Maßnahmen - vor allem in dem Bereich Steuern - werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt - die weitere Umsetzung (und ob die Umsetzung überhaupt gelingt)...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2025
Februar 2025
Bis spätestens Ende Februar 2025 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2024 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG - analog zu einem Lohnzettel bei Angestellten - muss...
